ZAHNÄRZTE OHNE GRENZEN e.V. – Dentists without Limits Federation (DWLF) ist vom Zentralfinanzamt Nürnberg (AZ: 241/111/70599) als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Ihre Geldspende an DWLF ist nach § 10 b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.

Bis zu einem Spendenbetrag in Höhe von 300 EUR genügt den Finanzbehörden als Nachweis der Kontoauszug oder der Einzahlungsbeleg der Überweisung (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV).

Diesem sog. vereinfachten Spendennachweis ist bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein, vom Zahlungsempfänger zur Verfügung gestellter Beleg mit den Angaben

  • steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird,
  • Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer

beizulegen. Unsere Bestätigung, die Sie Ihrem Zahlungsbeleg zu Ihrer Spende beilegen können, können Sie mit folgendem Link herunterladen:

Bestätigung über Zuwendungen zur Vorlage beim Finanzamt

Vielen Dank für Ihre Spende auch im Namen der von uns betreuten Zahnpatienten!


Und so können Sie uns Ihre Spende(n) zukommen lassen:

1. Per Überweisung/Dauerauftrag
Zahnärzte ohne Grenzen e.V.
Evangelische Bank
IBAN: DE16 5206 0410 0005 0161 69
BIC: GENODEF1EK1
2. Per Erlaubnis einer Dauerlastschrift

3. Sponsoring von Einsatzkosten für Einsatzhelfer

Manche Spender und Sponsoren möchten ihre Unterstützung für unsere humanitäre Arbeit gezielter als mit einer allgemeinen Geld- oder Warenspende unterstützen. Zum Beispiel wäre es denkbar, dass Inhaber von Zahnarztpraxen ihre zahnärztlichen Assistenzen, die an einem Hilfseinsatz unter der Flagge von DWLF mitwirken wollen, gezielt unterstützen und deren Einsatzkosten teilweise oder ganz übernehmen möchten.

Denn für zahnärztliche Assistenzen sind die weitgehend selbst zu tragenden Einsatzkosten – trotz der Zuschüsse durch DWLF – mit Blick auf das Einkommen – schon eine erhebliche finanzielle Belastung.

Die gute Nachricht: Eine solch erwünschte Unterstützung ist durchaus möglich. Wer für Einsatzhelfer/-innen zweckgebunden deren persönliche Einsatzkosten teilweise oder ganz übernehmen möchte, kann gegen Vorlage der entsprechenden Belege (z.B. die von ihm bezahlte Flugrechnung) von DWLF eine steuerwirksame Spendenquittung erhalten.

Und das Beste: Diese Möglichkeit haben natürlich nicht nur Inhaber von Zahnarztpraxen (das war nur ein Beispiel), sondern natürlich jedermann, der den Einsatz von Einsatzhelfern unterstützen möchte. Solche Fälle gibt es immer wieder, wie der folgende, redaktionell veröffentlichte Fall beispielhaft zeigt:

Unterstützer: Überraschung im Einsatz …


Interesse? Für nähere Informationen zum Sponsoring von Einsatzhelfern wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle

Zahnärzte ohne Grenzen e.V.
Dentists Without Limits Federation (DWLF)
Bayreuther Str. 28a, 90489 Nürnberg
Fon: +49 (0) 911 5975 2211
Fax: +49 (0) 911 5975 2213
E-Mail: info [at] dwlf.org