Die Zahnärzte ohne Grenzen | Dentists without Limits Federation (kurz DWLF) ist eine als gemeinnützig und mildtätig anerkannte, humanitäre Hilfsorganisation, welche zahnmedizinisches Personal (Zahnärzte, Helfer/-innen) dabei unterstützt, Hilfseinsätze in bedürftigen Ländern durchzuführen.

Grundvoraussetzung, um an Einsätzen unter DWLF-Flagge teilnehmen zu können, ist für alle DWLF-Helfer (Zahnärzte und ihre Helfer/-innen), dass sie sich verpflichten, ihre Einsätze ausschließlich auf Basis der Grundsätze der SCMIUS-Ethik zu planen und durchzuführen.

www.scimus-ethik.org

Das bedeutet im Einzelnen:

  1. Einsatzteilnehmer können nur Helfer sein, welche den Regierungen der Gastländer vorher von DWLF offiziell als Einsatzteilnehmer avisiert wurden. Bitte beachten: Wer nicht entsprechend der MoU als Teilnehmer den Gastländern angekündigt ist und trotzdem an Hilfseinsätzen teilnimmt, handelt mit großer Wahrscheinlichkeit illegal und setzt sich im Gastland ggf. der Gefahr einer Strafverfolgung aus.
  2. Einsatzteilnehmer müssen im Besitz eines mit Lichtbild versehenen DWLF-Ausweises sein. Dieser ist der mit den Regierungen der Gastländer vereinbarte Nachweis, dass DWLF die Qualifikation überprüft hat und der anstehender Hilfseinsatz von DWLF unterstützt wird. Er ist zugleich Versprechen, dass der Einsatz nach den Vereinbarungen des jeweiligen MoU sowie nach den Grundsätzen der SCIMUS-Ethik erfolgt.Der DWLF-Ausweis besitzt eine eindeutige Ausweisnummer (DWLF-ID) mit welcher der Ausweis eindeutig einer Helfer-Person zugeordnet ist. Mit dieser Nummer ist der Ausweis über die Suchfunktion unserer Webpräsenz (kleine Lupe, rechts im Topmenü) recherchierbar.  Dies dient als vertrauensbildende Maßnahme für die Gastländer, welche so auf einfache Weise feststellen können, ob ein vorgelegter DWLF-Ausweis echt und auch noch gültig ist.

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    DWLF-Musterausweis

  3. Wird die Zusammenarbeit zwischen DWLF-Helfern und DWLF beendet wird  der DWLF-Ausweis in der Webpräsenz als ungültig erklärt und ist an die Geschäftsstelle zurückzugeben (denkbar z.B. durch Willenserklärung seitens Helfer, im gegenseitigen Einvernehmen oder durch administrative Beendigung der Zusammenarbeit durch DWLF, etwa wenn bei Einsätzen Vereinbarungen (MoU) mit den Gastländern oder die Grundsätze der SCIMUS-Ethik missachtet wurden).
  4. Begleitpersonen können leider nicht an einem Einsatz teilnehmen.
  5. Alle Einsatzteilnehmer müssen sich unterschriftlich verpflichten, bei Planung und Durchführung ihrer Einsätzen die Grundsätze der SCIMUS-Ethik einzuhalten. – Ohne unterschriftliche Verpflichtung ist eine Teilnahme an einem von DWLF unterstützten Einsatz nicht möglich.
  6. Alle Hilfseinsätze unter DWLF-Flagge sind und bleiben stets Projekte der Einsatz-Teams (in der Regel zwei Zahnärzte und zwei Helfer/-innen), unter der Gesamtverantwortung des jeweiligen zahnärztlichen Gruppenleiters. – Es sind grundsätzlich keine Projekte von DWLF. – Ausnahmen sind bei von DWLF geplanten Großeinsätzen möglich.
  7. Die Einsatz-Teams arbeiten nicht im Auftrag und nicht auf Weisung von DWLF und sind auch keine Mitarbeiter, Vertreter, Entsandte oder Delegierte derselbigen.
  8. Die Einsatz-Teams planen ihre Reise eigenständig, nehmen eigenständig erforderliche Buchungen (für Anreise, Unterkunft/Verpflegung, Mietwagen etc.) vor und tragen dafür auch grundsätzlich die Kosten.

und für DWLF:

  1. DWLF versteht sich als Service-Dienstleister, welches die Einsatz-Teams bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung ihrer Einsätze mit Rat und Tat und auch materiell und ggf. finanziell unterstützt.
  2. DWLF übernimmt keine Aufgaben, welche denen eines Reiseveranstalters entsprechen.
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