DWLF unterstützt alle, die entschlossen sind, sich persönlich und ehrenamtlich, auf dem zahnmedizinischen Fachgebiet, für benachteiligte Bevölkerungsgruppen, in einer Entwicklungspartnerschaft einzusetzen und die mithelfen wollen, dass ausbalancierte Länder in ausbalancierten Ländergemeinschaften entstehen können – ein wichtiger Garant für den Frieden.

Dazu gibt DWLF Empfehlungen, die stets nach wirtschaftlichen und praktischen Gesichtspunkten ausgewählt wurden. Diesen Empfehlungen muss nicht gefolgt werden, da jeder das Risiko für sich selbst trägt. Wünschenswert für DWLF ist eine gute Effizienz; daher bittet DWLF am Ende des Einsatzes  um die „Gruppenbehandlungsstatistik“.  Diese Statistik wird landesbezogen und nicht gruppenbezogen ausgewertet.

Was DWLF für Einsatz-Teams leistet:


  1. DWLF beseitigt die bürokratischen Hürden für Hilfseinsätze, sorgt für legale Arbeitsmöglichkeiten in den Gastländern und schließt verbindliche Memoranden of Understanding (MoU) mit den Regierungen der Gastländer ab, sodass Menschen, die im Ausland auf dem Gebiet der Zahnmedizin helfen wollen, eine wichtige Unterstützung bekommen.

  2. DWLF bietet im Rahmen der Einsatzbesprechung die Möglichkeit der Teamfindung.

  3. DWLF gibt Erfahrungen zu günstigen Flugbuchungen weiter und vereinbart mit den Gastländern die Einsatztermine, auf welche sich die Einsatzteilnehmer geeinigt haben

  4. DWLF empfiehlt ggf. Ort und Termin für die Einsatzbesprechungen

  5. DWLF gibt Erfahrungen weiter, wie man vom Flughafen zum Ort der Einsatzbesprechung gelangen kann (Kontakthinweise zu Öffentlichen Verkehrsmitteln, Mietwagenfirmen, ggf. Abholservice durch Regierungsbehörden).

  6. DWLF zeigt Möglichkeiten auf, wie Einsatzteams zu den Einsatzorten gelangen können (welche Verkehrsmittel sind möglich).

  7. DWLF zeigt unverbindliche Möglichkeiten der Unterkunft und Verpflegung im Gastland auf und stellt entsprechende Kontaktadressen zur Verfügung.

  8. DWLF stellt Instrumente und Medikamente zur Verfügung, mit welchen sich die Einsatzteams ausrüsten können.

  9. DWLF stellt vor Ort entweder feste Zahnstationen oder mobile Behandlungseinheiten zur Verfügung, sorgt für Transport ins Gastland und für die zollrechtliche Behandlung.

  10. DWLF hat für die Inhaber von DWLF-Ausweisen für die Zeit ihres Einsatzes eine Berufshaftpflichtversicherung, gekoppelt mit einer kleinen Unfallversicherung bei Invalidität oder Todesfall, abgeschlossen.ACHTUNG: eigenmächtig mitreisende, andere Personen (Angehörige/Freunde etc.) sind nicht Teil der Einsatz-Teams und haben auf Basis der genannten Verträge daher auch KEINEN Versicherungsschutz!

  11. Helfer, die keine Zahnärzte sind, also nicht eigenverantwortlich arbeiten dürfen, benötigen keine Berufshaftpflichtversicherung, sind aber bei der Gruppen-Unfallversicherung eingeschlossen. Alle Versicherungspolicen finden Sie auf unserer Webpräsenz, Topmenü à Download à Basis-Informationen, oder über folgenden Direktlink: www.dwlf.org/basis-informationen/.

  12. DWLF gibt unverbindliche Tipps und Hinweise zu  Möglichkeiten, die Freizeit vor Ort zu gestalten.

  13. Für die Zeit nach Abschluss des Hilfseinsatzes, gibt DWLF unverbindliche Tipps und Hinweise für die Freizeitgestaltung, Einkaufsmöglichkeiten und zu bekannten Angeboten von Reiseveranstaltern oder privaten Anbietern.

  14. DWLF vermittelt unverbindliche Beratung durch einen Versicherungsfachmann, für eine bestmögliche Absicherung aller Einsatzteilnehmer.

  15. DWLF erinnert die Einsatzinteressierten jeweils nachdrücklich daran, sich umfänglich über das Gastland, die Gegebenheiten und vor allem Risiken (Krankheiten, Impfungen, politische Gegebenheiten etc.) vor Ort kundig zu machen, z.B. über das Auswärtige Amt und dessen Webpräsenz
     

    www.auswaertiges-amt.de.


  16. DWLF sammelt Hilfsmittel (Brillengestelle, Hörgeräte etc.) die von den Einsatzteilnehmer mitgenommen werden können.

 

Was DWLF nicht leisten kann und wird:

DWLF ist kein Reiseveranstalter und kann und wird die für diese Sparte üblichen Serviceleistungen nicht bieten. Dazu gehört insbesondere:


  1. DWLF bucht keine Flüge oder andere Reiseverkehrsmittel. Dies müssen die Einsatzteilnehmer in eigener Verantwortung selbst vornehmen.

  2. DWLF bucht keine Unterkünfte mit/ohne Verpflegung. Dies müssen die Einsatzteilnehmer in eigener Verantwortung selbst vornehmen.

  3. DWLF bucht keine Mietfahrzeuge. Dies müssen die Einsatzteilnehmer in eigener Verantwortung selbst vornehmen. Einsatzteilnehmern wird empfohlen, benötigte Mietwagen bei einer europäischen Mietwagen-Agentur zu buchen, um Sicherheit über den damit verbundenen Versicherungsschutz zu haben.

  4. Hinweis aus gegebenem Anlass: 
    Einsatzteilnehmer, welche im Gastland mit Kraftfahrzeugen (z.B. Mietwagen) am Straßenverkehr teilnehmen, tun dies auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung. Erkundigen Sie sich über den Versicherungsschutz im Gastland!
     
    Insbesondere bei ungewohntem Linksverkehr, empfiehlt DWLF nachdrücklich, sich eines ortskundigen Fahrers, der mit der Verkehrssituation vor Ort vertraut ist, zu bedienen.
  5. DWLF bucht nicht den Rücktransfer von den Einsatzgebieten zum Flughafen. DWLF zeigt aber unverbindlich bekannte Transfermöglichkeiten auf.

  6. Die Organisation einer optimalen Hilfe im Falle eines Unfalles oder einer Krankheit kann DWLF nicht übernehmen. Hier bittet DWLF sich an die entsprechende europäische Botschaft in dem jeweiligen Land zu wenden. DWLF empfiehlt den Einsatzteilnehmern, die entsprechende europäischen Botschaft vor dem Betreten des Gastlandes zu benachrichtigen und – falls es gewünscht wird – sich persönlich vorzustellen.

 

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