Stand: 21.01.2024

Es sind vor allem zwei Fragen, welche sich Spender und Sponsoren in der Regel stellen, wenn sie Hilfsorganisationen unterstützen wollen:

  1. Kommt meine Spende auch bei den Bedürftigen an?
  2. Wie hoch ist der Verwaltungsanteil einer Hilfsorganisation?

DWLF legt großen Wert auf Transparenz. Wir können die beiden Fragen für DWLF eindeutig beantworten: Ihre Spende kommt (gleich mehrfach) bei den Bedürftigen an und unser Verwaltungsanteil ist vorbildlich niedrig. Das wollen wir näher erläutern und stellen nachfolgend wichtige Informationen zur Verfügung, welche für potenzielle Spender und Sponsoren von Interesse sein könnten.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Zahnärzte ohne Grenzen e.V.
Dentists without Limits Federation (DWLF)
Bayreuther Straße 28a
D-90489 Nürnberg
Gründungsjahr: 2018

Anmerkung: Zahnärzte ohne Grenzen e.V. | Dentists without Limits Federation (im Weiteren DWLF genannt) ist die Nachfolgeorganisation der 2004 gegründeten, nicht rechtsfähigen “Stiftung Zahnärzte ohne Grenzen” (Dr. Claus-Macher-Stiftung). Die Änderung der Organisationsform in eine rechtsfähige Körperschaft war aufgrund der gewachsenen Aufgaben und aus verschiedenen rechtlichen Gründen erforderlich. Der neue Verein hat im Wesentlichen die Ziele und Zwecke der vormaligen Stiftung in seine Satzung übernommen.

2. Vollständige Satzung

Über folgenden Link können Sie unsere Satzung aufrufen:

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Wir sind wegen der Förderung mildtätiger Zwecke und der Förderung gemeinnütziger Zwecke (Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie der Förderung der Entwicklungs­zusammenarbeit) nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Zentralfinanzamts Nürnberg St. Nr. 241/111/70599 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Mit dem Bescheid wurde auch festgestellt, dass die Satzungszwecke § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 13 und 15 AO entsprechen.

Steuernummer: 241/111/70599

DWLF fördert mildtätige Zwecke und folgende gemeinnützige Zwecke:

  • Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr (n) 3 AO),
  • Förderung inernationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 13 AO),
  • Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Ans. 2 Satz 1 Nr. (n) 15 AO).

Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Präsidium:

  • Dr. Sybille Keller, Präsidentin
  • Dr. Sebastian Holzinger, Vizepräsident
  • Dr. Wasiliki Stamou, Schatzmeisterin
  • Oliver Schulze, Schriftführer

5. Tätigkeitsbericht

Über folgenden Link können Sie unseren aktuellen Jahresbericht aufrufen:

6. Personalstruktur

DWLF unterhält am Sitz des Vereins in Nürnberg eine Geschäftsstelle mit einer Vollzeit- und zwei Teilzeitbeschäftigten.

Rund 1.200 Zahnärzte, Zahntechniker, zahnmedizinische Assistenzen haben sich als ehrenamtlich tätige Einsatzhelfer registrieren lassen. Sie stellen das medizinische Personal, welche in den unterstützten Ländern die operative, zahnmedizinische Hilfe für Bedürftige leisten. Die Einsatzhelfer tragen ihre Einsatzkosten (Reise, Unterkunft und Verpflegung) grundsätzlich selbst. Für zahnärztliche Assistenzen und für Pilotprojekte stellt DWLF – je nach Spendenaufkommen – Zuschüsse zur Verfügung. Die medizinischen Leistungen für bedürftige Patienten werden ehrenamtlich erbracht und sind für die behandelten Patienten kostenfrei.

7. Spendeneingang, Verwaltungsanteil, Arbeitsweise

DWLF betreibt keine Scheckhefthilfe! DWLF leistet konkrete, humanitäre Hilfe vor Ort, direkt am Menschen. Und damit diese so wirkungsvoll wie möglich erfolgen kann, achtet DWLF besonders darauf, dass die Aufwendungen für Organisation und Verwaltung so gering wie möglich gehalten werden. Das ist für eine Hilfsorganisation wie DWLF, deren Arbeit vor allem aus der Organisation und Ausstattung von Hilfseinsätzen besteht, gar nicht so einfach, doch es geht und zwar so:

Mit nur einer Vollzeitkraft und zwei Teilzeitkräften in unserer Geschäftsstelle halten wir unsere Personaldecke so dünn und damit die Personalkosten so gering wie möglich.

Unsere rund 1.200 Einsatzhelfer (Zahnärzte, Zahntechniker, zahnärztliche Assistenzen) tragen im Wesentlichen ihre Einsatzkosten aus eigener Tasche selbst (Flüge, Unterkünfte, Leihfahrzeuge vor Ort, Verpflegung). Nur in einigen wenigen Fällen können Sie dabei ihre Aufwendungen steuerlich geltend machen. Da wir in verschiedenen Gastländern tätig sind und sich die Kosten für die Einsätze je nach Land unterscheiden, ist eine Aufwandsberechnung schwer möglich. Man kann aber davon ausgehen, dass jedes Einsatzmitglied mindesten 2.500 EUR aus eigenen Mitteln für jeden Einsatz aufbringt. In der Regel entsenden wir eine Vierergruppe (je zwei Zahnärzte und zwei Assistenzen) in einen 14tägigen Einsatz.

Damit möglichst keine Spendengelder in die Verwaltung fließen, bezahlen die Zahnärzte/-innen einen Einsatzbeitrag an DWLF, der sich von Gastland zu Gastland unterscheidet und welcher den Verwaltungsanteil eines Einsatzes abdecken soll. Dazu gehören die Kosten für Versicherungen, mit welchen wir unsere Einsatzkräfte gegen Einsatzrisiken versichern, die Übersetzung von benötigten Dokumenten (Approbationsurkunden, Ausbildungsnachweise usw.). Für diese Aufwendungen erhalten die Zahnmediziner keine Spendenquittungen.

Je nach Spendenaufkommen, erhalten zahnärztliche Assistenzen für ihre Aufwendungen von DWLF einen Zuschuss, damit sie sich bei ihrem eher niedrigen Einkommen ihr Engagement überhaupt leisten können. Zuschüsse bezahlen wir auch für Piloteinsätze, etwa wenn wir uns in einem neuen Einsatzland erstmals engagieren. Die Zahnärzte erhalten eine Teilerstattung ihrer unmittelbar mit dem Einsatz zusammenhängenden Reisekosten. Im Einzelnen ist dies in unserer Reisekostenordnung (RKO) nachzulesen, welche Sie über folgenden Link einsehen können.

Durch unsere Vorgehensweise entfaltet jeder gespendete EUR ein Vielfaches an Wirkung. Um das Jahr 2019 als Beispiel herzunehmen, mehr als die fünffache Wirkung. Wie das geht? So:

Nachdem wir die humanitäre Arbeit vor Ort selbst leisten und keine Fremdprojekte finanzieren, müssen wir berechnen, welchen Wert unsere Einsätze jeweils in EUR haben. Unsere Einsatzteams führen genau Buch darüber, an wie vielen Patienten sie welche und wie viele Einzelleistungen erbracht haben. Wir berechnen den Wert der erbrachten Leistungen anhand der niedrigsten Krankenkassensätze (AOK Bayern).

Detaillierter können Sie dies aus unserem, über folgenden Link aufrufbaren Jahresbericht 2020 entnehmen.

Wie Sie dem Jahresbericht entnehmen können, wurden 2023 für über 6.300 Bedürftige in unseren Gastländern Kapverden, Nepal, Sambia und Togo eine zahnmedizinische Grundversorgung, mit über 11.700 zahnmedizinischen Einzelleistungen, im Wert von über 732.000 EUR realisiert. Dies beantwortet die beiden Eingangsfragen: Ihre Spende kommt – gleich vielfach – bei den Bedürftigen an und der Verwaltungsanteil unserer Organisation ist damit verschwindend gering.

Möglich ist dies, weil unsere Einsatzteilnehmer ihre Kosten für An- und Heimreise, Unterkunft, Verpflegung und Leihwagen vor Ort weitgehend selbst tragen. Diese persönlichen Projektkosten sind in der Wertberechnung nicht enthalten. Die Aufwendungen unserer Einsatzteilnehmer (welche diese nur in Ausnahmefällen steuerlich geltend machen können) dürften 2023 zusammen bei deutlich mehr als 240.000 EUR gelegen haben.

7. Gesellschaftliche Verbundenheit

DWLF unterhält keine Mutter- oder Tochtergesellschaften und unterhält keine Beziehungen zu einem Förderverein.